Standgelder

Wie in den meisten Schützenvereinen erheben wir von für den Erhalt und die Pflege unserer Schießstätten Standgelder. Diese Nutzungsgebühr muss vor dem Schießen beim jeweiligen Wirt  bezahlt werden. Die Höhe der Standgelder ist wie folgt:

Bahn Standgeld
10m Bahnen für LG/LP 4,00 €
25m-Bahnen GK/KK-Pistole 15,00 €
50m-Bahnen GK/KK-Gewehr 15,00 €
100m-Bahnen GK/KK-Gewehr 15,00 €

Die Standgebühr berechtigt zur Nutzung der Anlage für 1,5 Stunden. Danach ist der Stand zu räumen und sauber und ordentlich zu verlassen.

Jeder aktive Schütze bezahlt jährlich im Voraus ein Standgeld für die Nutzung der Anlagen des SSV. Der aktive Schütze hat durch die Ableistung von Arbeitsdiensten die Möglichkeit den Betrag seines Standgelds zu reduzieren.