Schießstände können wieder genutzt werden
Trainingsbetrieb unter Einhaltung der Corona-Vorschriften auf den 25m/50m/100m Anlagen des SSV wieder erlaubt.
Nachdem am 10.05.2020 die CoronaVO Sportstätten verkündet wurde, ist der Betrieb sog. Freiluftsportanlagen i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 15 CoronaVO ab sofort wieder gestattet.
Darunter fallen auch unsere Schießstände der 25m/50m/100m Anlagen.
Unter Einhaltung der Vorschriften können wir mit dem Trainingsbetrieb wieder beginnen.
Derzeit werden von der Vorstandschaft die Voraussetzungen zur Aufnahme des Schießbetriebes erarbeitet.
Ab Mittwoch, 20.Mai 2020 18.00 Uhr versuchen wir den Neustart. Da sich nur eine begrenzte Anzahl von Schützen auf den Ständen aufhalten dürfen, werden wir bis Ende der Woche einen Standbelegungsplan auf der Homepage des SSV einbauen. Über diesen Link ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Eine Nutzung des Standes ist ohne Anmeldung nicht möglich.
Um recht vielen Schützen die Gelegenheit zum Training zu geben, ist jede Trainingseinheit bei KK, GK auf 45 Minuten beschränkt. Bei Vorderladerschützen ist die Zeit auf 90 Minuten festgelegt.
Sollten aufgrund der Nachfrage eine Ausweitung der Trainingstage- oder Zeiten erforderlich sein, werden wir bei Bedarf entsprechend reagieren. Generell ist die Nutzung der Stände aber nur möglich, wenn sich auch die notwendige Anzahl von Aufsichtspersonen finden lassen.
Nach dem Training ist das Schützenhaus sofort wieder zu verlassen.
Die Verordnung des Kultusministeriums (Corona-VO Sportstätten) ist über diesen Link unbedingt aufzurufen, zu lesen und dann unbedingt zu beachten.
Vor dem Zugang in das Schützenhaus wird jede Person registriert und sie muss auch eine Erklärung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterschreiben.
Die Öffnungszeiten bleiben zunächst wie bekannt, Mittwoch und Freitag von 18.00-21.00 Uhr, Samstag von 14.00-18.00 Uhr und Sonntag von 09.00-12.00 Uhr.
Zwingend muss jeder Schütze einen Mundschutz mitbringen. Den Anweisungen des eingeteilten Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Sollte ein Schütze*in seinen angemeldeten Termin unentschuldigt nicht wahrnehmen werden wir einen Nichtnutzungsbetrag in Höhe von 15 Euro in Rechnung stellen.
Die Gaststätte muss weiterhin geschlossen bleiben und eine Bewirtung wird es nicht geben. Die Nutzung des 10-m Halle ist, da es sich um einen geschlossenen Raum handelt, vorläufig noch nicht möglich.
Wenn wir uns alle an die Regeln und Vorgaben halten ist ein etwas eingeschränkter Trainingsbetrieb wieder für alle möglich.
Vorstand SSV Nordstetten
Norbert Prinz Edwin Bösel Werner Blank
So etwas wird wohl in absehbarer Zeit nicht möglich sein.