Schießstände können wieder genutzt werden
Trainingsbetrieb unter Einhaltung der Corona-Vorschriften auf den 25m/50m/100m Anlagen des SSV wieder erlaubt. Nachdem am 10.05.2020 die CoronaVO Sportstätten verkündet wurde, ist der Betrieb sog. Freiluftsportanlagen i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 15 CoronaVO ab sofort wieder gestattet. Darunter fallen auch unsere Schießstände der 25m/50m/100m Anlagen. Unter Einhaltung der Vorschriften …